Sportstättennutzung
Freie Träger der Jugendhilfe können Zuschüsse für die Nutzung kommunaler wie auch privater Sportstätten für verschiedene sportliche Projekte im Kinder- und Jugendbereich beantragen.
Zu beachten ist insbesondere, dass ein Eigenanteil in Höhe von 8% der Nutzungsgebühr zu leisten ist.