Sportstättennutzung

 

Freie Träger der Jugendhilfe können Zuschüsse für die Nutzung kommunaler wie auch privater Sportstätten für verschiedene sportliche Projekte im Kinder- und Jugendbereich beantragen.

 

Zu beachten ist insbesondere, dass ein Eigenanteil in Höhe von 8% der Nutzungsgebühr zu leisten ist.

Für Rückfragen und weitere Informationen steht euch Birke Tröger unter der 0351/4719019 zur Verfügung.

Antragsfristen zur Beantragung von Förderung durch den Sportstättennutzungsfonds sind für dauerhafte Anmietungen der 31.12. des vorherigen Jahres, bei kurzfristiger Anmeldung der 31.03. des laufenden Jahres.

Bitte lest euch vor Antragstellung die Richtlinie durch. Sie bietet einen Überblick über die Voraussetzungen für einen Zuschuss der Sportstättennutzung.

Antragsformular (PDF) Antragsformular (Excel)
Abrechnungsformular (PDF) Abrechnungsformular (Excel)
Richtlinie

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