Personenbezogene Förderung
Mitgliedsvereine können als Maßnahmenträger über die Sportjugend Dresden Zuschüsse vom Jugendamt für zeitlich begrenzte Maßnahmen für bedürftige junge Menschen beantragen. Zweck dieser Förderungsmöglichkeit ist die Reduzierung des Teilnehmerbeitrages von entsprechend zeitlich begrenzten Maßnahmen. Dabei kommt für unsere Mitgliedsvereine die
- Personenbezogene Förderung von Bildungsmaßnahmen
- erlebnispädagogischen Maßnahmen und/oder
- internationalen Jugendbegegnungen
in Frage. Falls Bedarf bestehen sollte, kann man sich direkt bei uns melden. Die Beantragung der personenbezogenen Förderung erfolgt dann durch die Sportjugend Dresden.