Personenbezogene Förderung

 

Mitgliedsvereine können als Maßnahmenträger über die Sportjugend Dresden Zuschüsse vom Jugendamt für zeitlich begrenzte Maßnahmen für bedürftige junge Menschen beantragen. Zweck dieser Förderungsmöglichkeit ist die Reduzierung des Teilnehmerbeitrages von entsprechend zeitlich begrenzten Maßnahmen. Dabei kommt für unsere Mitgliedsvereine die

 

- Personenbezogene Förderung von Bildungsmaßnahmen

- erlebnispädagogischen Maßnahmen und/oder

- internationalen Jugendbegegnungen

 

in Frage. Falls Bedarf bestehen sollte, kann man sich direkt bei uns melden. Die Beantragung der personenbezogenen Förderung erfolgt dann durch die Sportjugend Dresden.

 

Für Rückfragen und weitere Informationen steht euch Birke Tröger unter der 0351/4719019 zur Verfügung.

 

Zuwendungsvorraussetzungen:

Es gelten die Fördervoraussetzungen für Bildungsmaßnahmen, erlebnispädagogische Maßnahmen und internationale Jugendbegnungen gemäß der Förderrichtlinie für Jugend- und Jugendverbandsarbeit.

 

Junge Menschen gelten als bedürftig, wenn sie Dresden Pass-Inhaber oder ein Erziehungsberechtigter Empfänger von Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II sind. Die Bedürftigkeit ist nachzuweisen.

 

Zuwendungshöhe:

 

Maßnahmen der Jugend- und Jugendverbandsarbeit sind max. in Höhe von 80% des Teilnehmerbeitrages personenbezogen förderfähig.

 

 

Anträge auf personenbezogene Förderung können das ganze Jahr über gestellt werden, jedoch spätestens drei Wochen vor Beginn der Maßnahme.

Bitte lest euch vor Antragstellung die Richtlinie für Jugend- und Jugendverbandsarbeit durch. Diese bieten einen Überblick über die Fördervoraussetzungen für Bildungsmaßnahmen, erlebnispädagogische Maßnahmen und internationale Jugendbegegnungen.

Antragsformular (PDF) Antragsformular (Excel)
Abrechnungsformular (PDF) Abrechnungsformular (Excel)
Richtlinie

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